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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGBs an und erklärt seine verbindliche Teilnahme an dem ausgewählten Kurs. Mit der Anmeldung
ist die Anzahlung von € 1 300 plus die Prüfungsgebühr von € 240,00 erhalten Sie vorab ein Teil des Lehrmaterials zugesandt.
Die Kosten für das Unterrichtsmaterial in Höhe von € 95,00 entrichten Sie bitte bei Kursbeginn.
Die Restsumme für den gebuchten Kurs ist 10 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der Jägerschule Rottal Inn zu überweisen.
Nach Zahlungseingang der Anzahlung senden wir Ihnen die Bestätigung für die Teilnahme des entsprechenden Lehrgangs und ein Teil des
Lehrmaterials zu. Die Anmeldung zur Prüfung wird ausschließlich von der Jägerschule verbindlich vorgenommen.
Ein polizeiliche Führungszeugnis, welches zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 6 Monate sein darf, senden Sie an die Jägerschule
umgehend zu.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir eine schriftlich beglaubigte Einverständniserklärung ggfs. beider Elternteile.
Bei einer plötzlich auftretender Erkrankung, von weniger als 30 Tagen vor Kursbeginn, müssen wir erneut die Prüfungsgebühr von € 240,00
zusätzlich erheben. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseumbuchungsversicherung oder Reiserücktrittsversicherung.
Die Belegung der Lehrgänge erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.
Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen oder sonstige von der Jagdschule Rottal Inn nicht zu
vertretende Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieran weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuelle
bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.
Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er an schulischem Eigentum verursacht.
Die Anzahl der Teilnehmer an einem Lehrgang ist begrenzt, daher ist die Anmeldung in jedem Fall verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag von mehr
als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn müssen wir € 500,00 Bearbeitungsgebühr einbehalten. Erfolgt die Abmeldung innerhalb eines
Monats vor Kursbeginn, ist die ges. Anzahlung und Prüfungsgebühr verfallen. In beiden Fällen muss die Abmeldung schriftlich erfolgen.
Eine Übertragung des Vertrages auf einen anderen Kursteilnehmer bis zu 2 Wochen vor Beginn des Lehrganges ist möglich.
Bei Abbruch des Lehrgangs verfällt die gesamte Kurs- und Prüfungsgebühr.
Sollten Sie auch wichtigen Gründen den Kurs weniger als 4 Wochen vor Beginn nicht antreten können, besteht die Möglichkeit der Umbuchung
innerhalb eines Jahres. Die Anzahlung wird bis zum Beginn des neuen Lehrgangs gutgeschrieben. Es wird dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 250,00 plus Prüfungsgebühr erhoben.
Im Komplettpreis sind die Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung sowie die Prüfungsgebühr nicht enthalten.
Sollten Sie dennoch, entgegen allen unseren gemeinsamen Vorstellungen die Jägerprüfung oder einen Prüfungsteil nicht bestehen, können Sie
nach Eingang der Kostenpauschale von € 500 erneut an einem Grundkurs teilnehmen. Hierzu wird die entsprechende Prüfungsgebühr für den
Wiederholerteil erhoben. Bei einer Wiederholung der Schießprüfung € 350,00 incl. 1 Tag Schießausbildung. (Ist Empfehlung, kein muss)
Ihre Zimmerreservierung, evtl. Umbuchung oder Stornierungen nehmen Sie bitte selbst vor. Bezüglich der Zimmerreservierung und der sich
daraus ergebenen Folgen sind Ansprüche uns gegenüber ausgeschlossen.
Die Jägerschule Rottal-Inn, sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen schließen jegliche Art der Haftung für die Teilnehmer aus.
Die Teilnehmer verpflichten sich zu einer aktiven und guten Zusammenarbeit mit den Dozenten, als auch mit den anderen Kursteilnehmern.
Eine ständige Anwesenheit, sowie eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht während der Ausbildung ist Pflicht.
Wir garantieren Ihnen eine hervorragende Ausbildung gemäß unserem Lehrplan. Unser Team ist pädagogisch geschult und bestrebt, Ihren
Prüfungserfolg zu sichern.
Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Sofern der Teilnehmer diese Vorgaben nicht erfüllt, hat er im Falle einer erfolglosen
Prüfungsteilnahme keinen Anspruch auf Garantieleistungen.
Der Wechsel von Lehr- bzw. Ausbildungskräften und dem Ausbildungsort ist keine wesentliche Änderung und berechtigt daher nicht zum
Rücktritt vom Lehrgang. Wesentliche Änderungen, die seitens der Behörde verlangt werden, können während und vor der Maßnahme
durchgeführt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt.
Die an den Unterrichtsorten geltenden Hausordnung sowie Anweisungen seitens der Schulleitung und den Ausbildern sind zu befolgen.
Bild- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind nicht gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung kann die Jägerschule den Teilnehmer
vom weiteren Unterricht ausschließen. Daraus ergibt sich ein Handyverbot während des Unterrichts.
Die Jägerschule Rottal-Inn behält sich vor evtl. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Solle eine der vorstehenden Vertragsgrundlagen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt.
Bei eigenmächtigen Veränderungen des Vertragstextes seitens des Lehrgangsteilnehmers verliert der Vertrag seine Gültigkeit.
Vorstehende Vertragsgrundlagen wurden vom Teilnehmer zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Regressforderungen und/oder ein Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden,wenn die Durchführung der Seminare
aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretenen Umstände unmöglich wird.

Gerichtsstand für beide Seiten ist Passau.